INHALTE
Warum Baumschnitt
Fachgerecht leicht
gesagt
Ein Kettensägen Massaker
Das Wiener Baumschutzgesetz
Gefahrenbäume
Behandlungsfehler
Das Wundverschluss Märchen
keine Heilung
Schädlinge und Pilze
Wissenswertes
Wie h./b. werden unsere Bäume
Die Sicherheit
Baumkataster
Kataster-Programm Download
Rechtliche Grundlagen
Das Sachverständigen-
Gutachten
Leistungsverzeichnis
Obstbaumschnitt Grundkurs
Kuriose
Baumbilder
Unverbindliche
Anfragen
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Die Verkehrssicherheitspflicht besagt, dass der Baumeigentümer
oder auf andererweise Verantwortlicher, grundsätzlich verpflichtet ist, Schäden
durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern. Verletzt er diese Pflicht,
ist er für eingetretene Schäden haftbar
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VORAUSSETZUNG FÜR HAFTUNG NACH § 1319 ABGB |
..durch
umstürzende Bäume oder herabfallende Kronenteile, sich Schäden an
Personen oder Sachen ereignen und.. |
..wenn das
Ereignis die Folge des mangelhaften Zustand des Baumes ist und.. |
..wenn der Besitzer oder sonstiger Verantwortlicher nicht
beweisen kann, dass er alle zur Abwendung der Gefahr
erforderliche Sorgfalt abgewendet hat |
Es geht also darum, auf vorhersehbare Schadensereignisse
zu reagieren und Gefahrenquellen abzuwenden. Dies verlangt unter Umständen
einen rechtzeitigen Kronenrück- bzw. Sicherungsschnitt oder die Entfernung
von Teilen des Baumes. Die Absperrung eines Geländes muss
wirksam
erfolgen.
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Ein grundsätzlich
geforderter Maßstab ist der Stand der
ERFAHRUNG UND
TECHNIK
des
zertifizierten Baumpflegers bzw. des Sachverständigen |
rechtliche.html / Webmaster F.M.Poperl
poperl@aon.at |
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..gestatten "ich bin Ihr Staatsanwalt" |
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